Aufgrund der veränderten Gesetzgebung ab dem 13. Juni 2014 im„Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie“ würden wir Sie bitten vor Beauftragung das nebenstehende Formular vollständig auszufüllen. Vor erhalt Ihrer Einverständniserklärung können wir leider keinen Besichtigungtermin durchführen.